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16.08.16 13:32 5

Beschilderung Hochwassersperre

Kardinal-Faulhaber-Platz 7, Rosenheim
Grüß' Gott zusammen! Mindestens über das Wochenende, den Feiertag und am heutigen Vormittag waren die ganzen Brückenunterführungen des Mangfallradwegs laut Beschilderung wegen Hochwasser für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Gleichzeitig war nichts von Hochwasser zu sehen. Zusätzlich ist großteils gleichzeitig am selben Schilderpfosten die Radwegumleitung wegen der dauerhaften Sperre der nordseitigen Unterführung am Jahnstadion beschildert. Da macht es Freude, meiner Tochter ihren neuen Schulweg zu zeigen. Was soll ich sagen? "Die Schilder sind typische Radler-Verarschung, ignorier' sie einfach so wie alle anderen Radler auch!" oder "Da darf man nicht fahren, wir steigen jetzt ab und schieben, egal wie wir uns zum Gespött machen und wieviel Zeit wir verlieren (und Du dann im Ernstfall zu spät zur Schule kommst)!" Am Wochenende zuvor war (vermutlich unter anderem) zwischen Schlipfham und Westerndorf Hochwassersperre. Auch dort keinerlei Behinderung zu sehen. Es kann doch irgendwie nicht sein, daß Radfahrern ihre beschilderten Hauptwege "einfach so" nur noch zur ordnungswidrigen Benutzung zur Verfügung stehen und keinerlei frühzeitige Warnung bzw. Umfahrung angeboten wird! Im Gegensatz zu den motorisierten Verkehrsteilnehmern verursachen wir durch Umwege zwar keine zusätzlichen Abgase und verbrauchen nur mehr Lebensmittel, aber dafür ist es für uns deutlich anstrengender. Mit freundlichen Grüßen Peter Allgajer
Redaktion Rosenheim
09.12.16 11:25
Herr Allgajer möchte noch einmal auf seinen Pinweis reagieren:

Juristisch ist die Argumentation mit der Gültigkeitseinschränkung durch das Zusatzschild "Hochwasser" vermutlich korrekt. Aber Beschilderungen, insbesondere solche, die sich (wie an Rad- und Fußwegen) durchaus auch an eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen, die noch keine oder zumindest keine Auto-Fahrschule besucht haben, richten, sollten doch vor allem schnell und intuitiv verständlich und nicht nur rechtlich unangreifbar sein.
Das (justistisch unnötige) Auf- und Zuklappen der Hochwassersperren sorgt aber genau dafür, daß man den Eindruck bekommt, in aufgeklapptem Zustand sei die Sperre wirksam und das Zusatzschild als Erklärung zu sehen. Außerem: Fährt man z.B. auf der Schnellstraße an der Kastenau vorbei, sollen die "Lärmschutz"-Zusatzschilder bei den Geschwindigkeitsbegrenzungen doch wohl kaum "bei Lärmschutz", sondern "wegen Lärmschutz" bedeuten, oder? Darüberhinaus stößt man im Alltag immer wieder auf Schilderkombinationen wie "70 - Straßenschäden" oder "30 - Rollsplitt", die meist nicht fest installiert sind, sondern genau dann aufgestellt werden, wenn akute Straßenschäden vorliegen oder Rollsplitt frisch ausgebracht wurde. Deren Aussage soll doch auch nicht sein "Liebe Verkehrsteilnehmer! Schaut bitte, ob Ihr Straßenschäden / Rollsplitt erkennt und fahrt in dem Fall höchstens 70 / 30.", sondern "Liebe Verkehrsteilnehmer! Weil hier Straßenschäden vorliegen / Rollsplitt ausgebracht wurde ist, gilt momentan eine Geschwindigkeitsbegrenzung." Bei witterungsabhängig gültigen Geschwindkeitsbeschränkungen sind die Einschränkungen meist per Piktogrammschild angegeben, wenn es aber einmal ein Textschild ist, steht in der Regel das aufklärende Wörtchen "bei" vor "Nässe", "Nebel" oder "Glätte".

Ich wünsche mir daher, daß man sich die Zeit für das Auf- und Zuklappen spart und ein "bei" vor "Hochwasser" ergänzt, so daß die dann immer noch juristisch korrekten Beschilderungen auch tatsächlich richtig verstanden werden. (So eine klare Beschilderung würde auch nicht zur unter Radlern weitverbreiteten Einstellung beitragen, daß Ge- und Verbote für sie nur dann gelten, wenn sie aus der individuellen Beurteilung heraus in der der konkreten Situation sinnvoll erscheinen.)
Redaktion Rosenheim
09.12.16 11:25
Herr Allgajer möchte noch einmal auf seinen Pinweis reagieren:

Juristisch ist die Argumentation mit der Gültigkeitseinschränkung durch das Zusatzschild "Hochwasser" vermutlich korrekt. Aber Beschilderungen, insbesondere solche, die sich (wie an Rad- und Fußwegen) durchaus auch an eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen, die noch keine oder zumindest keine Auto-Fahrschule besucht haben, richten, sollten doch vor allem schnell und intuitiv verständlich und nicht nur rechtlich unangreifbar sein.
Das (justistisch unnötige) Auf- und Zuklappen der Hochwassersperren sorgt aber genau dafür, daß man den Eindruck bekommt, in aufgeklapptem Zustand sei die Sperre wirksam und das Zusatzschild als Erklärung zu sehen. Außerem: Fährt man z.B. auf der Schnellstraße an der Kastenau vorbei, sollen die "Lärmschutz"-Zusatzschilder bei den Geschwindigkeitsbegrenzungen doch wohl kaum "bei Lärmschutz", sondern "wegen Lärmschutz" bedeuten, oder? Darüberhinaus stößt man im Alltag immer wieder auf Schilderkombinationen wie "70 - Straßenschäden" oder "30 - Rollsplitt", die meist nicht fest installiert sind, sondern genau dann aufgestellt werden, wenn akute Straßenschäden vorliegen oder Rollsplitt frisch ausgebracht wurde. Deren Aussage soll doch auch nicht sein "Liebe Verkehrsteilnehmer! Schaut bitte, ob Ihr Straßenschäden / Rollsplitt erkennt und fahrt in dem Fall höchstens 70 / 30.", sondern "Liebe Verkehrsteilnehmer! Weil hier Straßenschäden vorliegen / Rollsplitt ausgebracht wurde ist, gilt momentan eine Geschwindigkeitsbegrenzung." Bei witterungsabhängig gültigen Geschwindkeitsbeschränkungen sind die Einschränkungen meist per Piktogrammschild angegeben, wenn es aber einmal ein Textschild ist, steht in der Regel das aufklärende Wörtchen "bei" vor "Nässe", "Nebel" oder "Glätte".

Ich wünsche mir daher, daß man sich die Zeit für das Auf- und Zuklappen spart und ein "bei" vor "Hochwasser" ergänzt, so daß die dann immer noch juristisch korrekten Beschilderungen auch tatsächlich richtig verstanden werden. (So eine klare Beschilderung würde auch nicht zur unter Radlern weitverbreiteten Einstellung beitragen, daß Ge- und Verbote für sie nur dann gelten, wenn sie aus der individuellen Beurteilung heraus in der der konkreten Situation sinnvoll erscheinen.)
Redaktion Rosenheim
22.08.16 17:59
Wir hoffen Ihr Anliegen konnte damit geklärt werden.
Redaktion Rosenheim
22.08.16 17:57
Die zuständige Stelle hat uns auf Ihren Pinweis folgendes geantwortet:

Bei entsprechender Wetterlage veranlasst das Amt für Katastrophenschutz die Sichtbarmachung der fest installierten Hochwasserwarntafeln. Dabei weisen die Gefahr- und Verbotszeichen mit Zusatzzeichen gemäß STVO immer auf mögliche oder bestehende Bedingungen hin, unter denen die Verkehrszeichen gelten. Diese Zusatzhinweise als vorbeugende Warnung vor eventuell unvermittelten Auftreten der beschriebenen Ereignisse verpflichten den Verkehrsteilnehmer zusätzlich, entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Auf Grund der amtlichen Warnung vor Starkregen mit möglichen lokalen Überflutungen wurde diese Maßnahme vom 13.08. – 16.08.2016 veranlasst.

Bei festgestellter und andauernder Nichtbefahrbarkeit von Verkehrswegen infolge Hochwasser oder dessen Folgen, verbunden mit konkreten Gefahren für Verkehrsteilnehmer, werden Straßen und Wege zusätzlich mit Absperrschranken und Verbotszeichen gesichert. Diese Verbote sind unbedingt zu beachten und werden durch die Straßenverkehrsbehörde gesondert angeordnet und wieder aufgehoben.
Redaktion Rosenheim
22.08.16 09:42
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben ihn an die zuständige Stelle weitergeleitet.