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13.07.16 19:38 3 2

LKW Parken in Wohngebiet

Pernauerstraße 5, Rosenheim
Seit einigen Tagen bis Wochen verwendet die Autovermietung Buchbinder die Pernauerstr. zwischen Scheuchenstuhlstr. und Austr. als Ausweichabstellplatz für Ihre Firmenfahrzeuge. Tagelang parken mehrere Fahrzeuge dieser Firma zuletzt auch immer wieder größere LKW`s einer anderen Spedition in diesem Bereich des Wohngebietes. Im Wohngebiet stellen LKWs insbesondere im Bereich von Schulen und Kindergärten eklatante Gefahrenquellen dar.
Redaktion Rosenheim
08.08.16 09:36
Wir haben folgende Rückmeldung von der zuständigen Stelle erhalten:

Nach § 12 Abs. 3 a der Straßenverkehrsordnung ist das regelmäßige Parken mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t innerhalb geschlossener Ortschaften in allgemeinen und reinen Wohngebieten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Die Pernauerstraße ist zwar ein allgemeines Wohngebiet, bei den beiden, bei einem Ortstermin festgestellten, Fahrzeugen der Firma Buchbinder liegt das Gesamtgewicht jedoch unter 7,5 t. Das Abstellen dieser zwei Fahrzeuge kann verkehrsrechtlich nicht beanstandet werden.

Die Stadt wird die Situation jedoch weiter im Auge behalten und gegen das Abstellen von Lkw über 7,5 t vorgehen.

Redaktion Rosenheim
19.07.16 09:37
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben ihn an die zuständige Stelle weitergeleitet.