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06.08.17 08:00 1

Hochwasser-Fahrverbote

Schlipfham 1A, Rosenheim
Guten Morgen zusammen! Zur Zeit sind wieder die oder zumindest einige Verbote für Fahrzeuge aller Art mit Zusatzschild "Hochwasser" aufgeklappt. Ich habe schon erfahren, daß das Aufklappen immer geschieht, wenn eine Warnstufe erreicht ist. Mir wurde auch schon erklärt, daß das Fahrverbot auch im aufgeklappten Zustand nur gilt, wenn tatsächlich Hochwasser auftritt. Ich bin immer noch der Meinung, daß das unverständlich und verwirrend ist. Bei Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Zusatzschild "Straßenschäden" oder "Lärmschutz" bleibt es ja auch nicht der Beurteilung des Fahrers überlassen, ob Straßenschäden vorliegen bzw. Lärmschutz notwendig ist oder nicht, sondern das Zusatzschild ist als erklärender Zusatz zu sehen. (Möglicherweise nicht streng justistisch, aber dem Allgemeinverständnis nach sicherlich.) Somit sollten meiner Ansicht nach zwei Maßnahmen ergriffen werden: Zum einen sollte den "Hochwasser"-Schildern das hilfreiche Wort "bei" hinzugefügt werden. Zum anderen sollten die Schilder immer aufgeklappt sein. Das würde zum einen den Eindruck verhindern, daß das Fahrverbot gilt, sobald sie aufgeklappt werden, und zum anderen Arbeitszeit der Auf- und Zuklapper für sinnvollere Beschäftigungen freimachen. Mit freundlichen Grüßen Peter Allgajer
Redaktion Rosenheim
07.08.17 09:48
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