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28.01.18 06:55 1

Ignorieren der Fahrradfahrer

Äußere Münchener Straße 98B, Rosenheim
Guten Morgen zusammen! Nachdem sich in letzter Zeit einige über den neuen Radfahrstreifen an der Münchener Straße zum Brückenberg hin und über Ampelschaltungen für Radler im Verlauf der Äußeren Münchener Straße beschwert haben, möchte ich meinen seit einem Dreivierteljahr "in Bearbeitung" befindlichen Hinweis zur Äußeren Münchener Straße (übrigends inklusive Brückenberg) wiederholen und darum bitten, nicht nur weiterzureichen, sondern auch nachzuverfolgen: Ich halte die Beschilderung für Radfahrer an der Äußeren Münchener Straße (inklusive Brückenberg) für untauglich und vermute sogar, daß sie zumindest teilweise gar nicht zulässig ist. Die "beliebteste" Variante ist ja offensichtlich der reine Gehweg mit Zusatzschild "Fahrräder frei". Leider beschränkt das die zulässige Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit (StVO, Anlage 2, lfd. Nr. 18: "der Fahrverkehr ... darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."). Somit muß man als Radler realistischerweise auf der Straße fahren, um nicht ordnungswidrig und damit zusätzlich im Falle eines Unfalls bei der Haftungsfrage ganz schlecht dazustehen. Bei den Auto- und Busfahrern macht man sich bei den engen Fahrspuren damit allerdings nicht gerade beliebt, wird gerne angehupt (z.B. Hollinger), obwohl das weder angebracht noch zulässig ist, und wohl- bzw. sicher fühlen kann man sich auf dieser Straße damit auch nicht. Außerdem werden die Radler durch die rot eingefärbten und mit Fahrradsymbolen und oftmals Fahrrad-Ampeln versehenen Querungen an Einmündungen geradezu provoziert, sich so zu fühlen, als wären sie auf kombinierten Fuß-/Radwegen unterwegs, auf denen sie nur erforderlichenfalls und auch dann nur "angepaßt" langsamer als normal fahren müßten (, also eben nicht mit Schrittgeschwindigkeit). Besonders interessant ist die Situation an Stellen wie ab der Kreuzung mit der Georg-Aicher-Straße stadtauswärts. Dort kommt man von einem getrennten Rad- und Gehweg und wird per roter Querung auf einen mangels irgendeiner Beschilderung reinen Gehweg weitergeleitet, ist also bei jeder Geschwindigkeit ordnungswidrig unterwegs. An der Kanalbrücke wird daraus ein für Radfahrer freigegebener Gehweg, obwohl hier optisch ein Gehweg mit getrenntem, nicht benutzungspflichtigem Radweg vorliegt; schließlich ist ein baulicher Trennstreifen klar sichtbar. Benutzungspflichtig wird der Geh-/Radweg dann an der Dr.-Steinbeißer-Straße. An den Einmündungen dazwischen, insbesondere auch vom Mangfallradweg, gibt es keine Schilder, die einen Radfahrer darüber aufklären würden, daß er überhaupt irgendwo anders als auf der Fahrbahn unterwegs sein darf. Mir ist durchaus klar, daß es an vielen Stellen keine für alle Verkehrsteilnehmer gute Lösung gibt, aber daß man als Radfahrer quasi keine Chance hat, wenigstens ohne Ordnungswidrigkeit durchzukommen, ist doch wirklich unzumutbar. Daß es so gut wie sicher keine Kontrollen gibt, macht die Sache aus meiner Sicht nicht besser, denn vermutlich genau deshalb hat man als Zusatzproblem noch einen hohen Anteil an Geisterradlern zwischen Fürstätt und Brückenberg 8inklusive desselben). Außerdem braucht man sich nicht zu wundern, daß viele Radler sich auch an anderen Stellen, wo die Beschilderung eigentlich objektiv sinnvoll und die Befolgung klar gewünscht ist, darüber hinwegsetzen. Mit unsinnigen Regelungen wird die Tendenz zur eigenmächtigen Interpretation doch klar gefördert! Noch eine Anmerkung zu den Ampelschaltungen an der Äußeren Münchener Straße: Da es dort, wie oben deutlich gemacht, so gut wie gar keine "Radverkehrsführungen" gibt, sind nach meinem Verständnis die Radlerampeln für Radfahrer laut §37 (2) 6. StVO eh nicht relevant, sondern die für den Fahrverkehr! Ein Fahrradsymbol auf dem Boden oder eine rote Markierung oder auch Haltestriche können in einem mit dem Verkehrszeichen 239 explizit als Gehweg ausgeschilderten Bereich meiner Ansicht nach keine "Radverkehrsführung" konstituieren. (Allein schon, weil der ständige, nicht unbedingt durch Absenkungen erleichterte Wechsel zwischen Straße und Gehweg unzumutbar ist.) Mit freundlichen Grüßen Peter Allgajer
Redaktion Rosenheim
30.01.18 11:40
Vielen Dank für ihren Pinweis. Wir kümmern uns darum.