12.07.20 13:09
2
Lärmbelästigung durch laute Musik im Vogelschutzgebiet am Happinger Ausee
Unnamed Road 301-28, Rosenheim
Im Sommer zieht der Happinger Ausee bei warmen Temperaturen viele Menschen aller Altersgruppen an. Da es sich um Städtisches Gelände handelt welches u.a. in einem Vogelschutzgebiet liegt, gibt es eine Satzung mit Verhaltensregeln. Eine dieser Regel verbietet explizit das Betreiben von Tonwiedergabegeräten, um (u.a.) dem städtischen Zweck des Naherholungsgebietes gerecht zu werden und einer Lärmbelästigung zum Wohle der Menschen, aber auch der Tiere vorzubeugen.
https://www.rosenheim.de/fileadmin/Dateien/Ortsrecht/175.pdf
// Paragraph 3 Absatz 2 Punkt 5
Regelmäßig treffen sich Jugendliche an der Rückseite des Sees (teilweise auf den Moped angereist), gegenüber der Halbinsel um dort das Baden zu genießen, was an sich kein Problem darstellt.
Leider beschallen diese Jugendliche regelmäßig und über Stunden hinweg den See mit lauter Musik, welche mit Sicherheit nicht den Musikgeschmack eines jeden trifft, aber viel mehr noch schlicht und ergreifend die Ruhe stört und dem Naherholungsgebiet den Erholungsfaktor raubt.
Das Ordnungsamt ignoriert diese Belästigung, da die Rückseite des Sees scheinbar nicht auf der Patrouille liegt. Von der Halbinsel aus wäre besagter Bereich in etwa 2 Minuten zu Fuß erreichbar.
Diese blinde Ignoranz des Ordnungsamtes gegenüber eines Verstoßes der (o.g.) Satzung (bzw. sogar 2 Punkten besagter Verhaltensregeln) ist für unverständlich. Wo ist der Sinn der Präsenz des Ordnungsamtes, wenn es derartige Vergehen nicht ahndet? Wie qualifiziert sich der Happinger Ausee bei solchen Missständen als Naherholungsgebiet? Warum blickt die Stadt Rosenheim gezielt weg?
Verwarnungen, Platzverweise und in letzter Instanz Geldstrafen sollten bei Satzungsverstoßen die Konsequenz sein. In seiner aktuellen Ausübung ist die Präsenz des Ordnungsamts hier am See eine reine Verschwendung von Steuergeldern ohne Wirkung.
Ich bitte das rückseitige Seeareal am Happinger Ausee mit in die Patrouille Des Ordnungsamtes mit aufzunehmen und (auch hier) für Ordnung zu sorgen.