Missachtung Park- u Halteverbote
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11.02.15 10:14 2 2

Missachtung Park- u Halteverbote

Riederstraße 8, Rosenheim
täglich werden Park- u Halteverbote in Rosenheim, insbesondere im Stadtzentrum, missachtet - ärgerlich auch für Fahrer des ÖPNV, die Haltestellen nicht richtig anfahren können oder durch verbotswidrig abgestellte Pkw's behindert werden u deswegen ältere u behinderte Menschen sowie Eltern mit Kinderwagen nicht sicher aus- oder einsteigen können -
Redaktion Rosenheim
04.03.15 10:03
Die Stadt hat uns zu Ihrem Pinweis folgende Stellungnahme geschickt: Die kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt Rosenheim überwacht insbesondere Halt- und Parkverbote, die im Bereich der Stammstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen den Haltestellen Stadtmitte und Bahnhof bestehen. Die Riederstraße wird auf dem Weg zur Haltestelle Stadtmitte von allen Linien des Regional- und Stadtbusverkehrs befahren. Da der Stadtverkehr auch in der Nachtzeit teilweise bis 2 Uhr morgens unterwegs ist, muss die Befahrbarkeit auch zur Nachtzeit gewährleistet werden. Allerdings parken in der Riederstraße vor allem abends und nachts Pkw im Bereich der dort eingerichteten Motorradstellplätze. Dadurch verringert sich die zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite und Behinderungen für den Busverkehr treten auf. Vor allem an der Haltestelle in der Bahnhofstraße vor der Post behindern Fahrzeuge, die im Bereich der dortigen Bushaltestelle parken, die Anfahrbarkeit der Haltestellen für den Stadtbusverkehr.

Die Busse sind mit einer Niederflurtechnik ausgestattet, um einen barrierefreien Zustieg zu ermöglichen. Der Bus senkt sich im auf der Seite der der Ein- und Ausstiegstüren auf Höhe des Bordsteins ab. Diese Technik kann nur genutzt werden, wenn der Bus parallel an den Bordstein heranfahren kann. Parkende Fahrzeuge im Bereich der Bushaltestelle behindern dies jedoch.

Parkverstöße an Bushaltestellen, im Bereich von absoluten Halteverboten etc. werden mit Bußgeldern zwischen 15 und 35 € geahndet. Im Bereich der ÖPNV-Stammstrecke zwischen den Haltestellen Stadtmitte und Bahnhof müssen Falschparker auch damit rechnen, abgeschleppt zu werden.

Insgesamt wird es nicht möglich sein, jede auftretende Verkehrsbehinderung mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu unterbinden. Deshalb appelliert die Stadt an die Autofahrer, speziell an den o.g. Straßenabschnitten Rücksicht auf die Belange des öffentlichen Busverkehrs zu nehmen.

Redaktion Kolbermoor 11.02.15 11:56
Vielen Dank für Ihre Mitteilung! Wir haben Sie an die Stadtverwaltung weitergeleitet!