21.03.16 10:12
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Rechtsmäsigigkeitsprüfung 30er Lärmschutzbeschränkung Freidhofsstrasse Mühldorf
Oderstraße 19, Mühldorf am Inn
Hallo Mühldorfer,
Überprüfung der Rechtmäßigkeit 30er Lärmschutzbeschränkung Friedhofstrasse Mühldorf
nachdem ich beim kommunalen Zweckverband eine Rechtmäßigkeitsprüfung und eine rechtmäßige Begründung angefordert habe, habe ich bis heute keine erhalten und es wurden weitere Messungen durchgeführt.
ich habe damals auf §45 Stvo begründet, wonach eine 30er Zone an Vorfahrtsstraßen nicht zulässig ist. man hat mir geantwortet das es sich nicht um eine 30er Zone handelt, sondern um eine Streckenbegrenzung wegen Lärmschutz mit Zeichen 274
(der Gesetzgeber geht allerdings von einer "Zone" aus, wenn eine abgehende Straße ebenfalls die Beschränkung erhält (hier Krankenhausstraße))
Ich habe ebenfalls angeführt, das eine veraltete Begründung (Lärmschutz wegen Altersheim Hl. Geist Spital, das verlegt wurde, (in dem Gebäude befindet sich jetzt eine Asylunterkunft) keinen Bestandschutz hat. außerdem ist ab der hälfte der Beschränkung keine Verbauung. (ab Hausnr. 28 rechte Seite bergauf)
Nun zu Zeichen 274 "zulässige Högstgeschwindigkeit
Diese Beschränkung ist Gefahrenstellen vorbehalten und darf nur in Ausnahmefällen (siehe Ziffer 12 Anhang) unter den strengen Auflagen der Lärmschutzverordnung verwendet werden. dazu gehören: bauliche Maßnahmen wie z.B. Flüsterasphalt, Inseln usw. außerdem müssen regelmäßig Messungen des rollenden Verkehrs mit und ohne Motor durchgeführt werden, sowie zeitliche Beschränkungen (Nachtbeschränkung) geprüft werden.
Nach einschlägigen Gutachten ist auch eine Beschränkung auf tempo 30 nicht lärmmindernd, da niedrigerer Gang und höhere Drehzahlen zu einer Lärmerhöhung führen.
Ich glaube nicht das die Voraussetzungen für eine Beschränkung erfüllt sind. Ich halte diese für Rechtswidrig.
Da ich eine rechtliche Begründung angefordert, keine erhalten habe, aber weiterhin Messungen durchgeführt werden, halte ich diese für vorsätzlich !
wer ist ebenfalls für eine rechtliche Überprüfung ?