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21.03.16 10:12 8

Rechtsmäsigigkeitsprüfung 30er Lärmschutzbeschränkung Freidhofsstrasse Mühldorf

Oderstraße 19, Mühldorf am Inn
Hallo Mühldorfer, Überprüfung der Rechtmäßigkeit 30er Lärmschutzbeschränkung Friedhofstrasse Mühldorf nachdem ich beim kommunalen Zweckverband eine Rechtmäßigkeitsprüfung und eine rechtmäßige Begründung angefordert habe, habe ich bis heute keine erhalten und es wurden weitere Messungen durchgeführt. ich habe damals auf §45 Stvo begründet, wonach eine 30er Zone an Vorfahrtsstraßen nicht zulässig ist. man hat mir geantwortet das es sich nicht um eine 30er Zone handelt, sondern um eine Streckenbegrenzung wegen Lärmschutz mit Zeichen 274 (der Gesetzgeber geht allerdings von einer "Zone" aus, wenn eine abgehende Straße ebenfalls die Beschränkung erhält (hier Krankenhausstraße)) Ich habe ebenfalls angeführt, das eine veraltete Begründung (Lärmschutz wegen Altersheim Hl. Geist Spital, das verlegt wurde, (in dem Gebäude befindet sich jetzt eine Asylunterkunft) keinen Bestandschutz hat. außerdem ist ab der hälfte der Beschränkung keine Verbauung. (ab Hausnr. 28 rechte Seite bergauf) Nun zu Zeichen 274 "zulässige Högstgeschwindigkeit Diese Beschränkung ist Gefahrenstellen vorbehalten und darf nur in Ausnahmefällen (siehe Ziffer 12 Anhang) unter den strengen Auflagen der Lärmschutzverordnung verwendet werden. dazu gehören: bauliche Maßnahmen wie z.B. Flüsterasphalt, Inseln usw. außerdem müssen regelmäßig Messungen des rollenden Verkehrs mit und ohne Motor durchgeführt werden, sowie zeitliche Beschränkungen (Nachtbeschränkung) geprüft werden. Nach einschlägigen Gutachten ist auch eine Beschränkung auf tempo 30 nicht lärmmindernd, da niedrigerer Gang und höhere Drehzahlen zu einer Lärmerhöhung führen. Ich glaube nicht das die Voraussetzungen für eine Beschränkung erfüllt sind. Ich halte diese für Rechtswidrig. Da ich eine rechtliche Begründung angefordert, keine erhalten habe, aber weiterhin Messungen durchgeführt werden, halte ich diese für vorsätzlich ! wer ist ebenfalls für eine rechtliche Überprüfung ?
Josef Gruebl 11.07.16 10:53
Liebe Redaktion, da sehen Sie mal wie lange es dauert eine rechtmäßige Begründung für die 30er Beschränkung zu bekommen.. ich weiße noch mal darauf hin dass vor jeden errichten einer Messstelle eine Recjtmässigleitsprüfung durchgeführt werden muss und die Begründung der Beschränkung auf verlangen sogar vorgezeigt werden muss



Josef Gruebl 17.05.16 11:00
Heute blitzen sie schon wieder. Ich habe bis heute keine rechtmäßige Begründung für die 30er Beschränkung erhalten. Seit Anforderung der begründung wurde 4 mal geblitzt
Josef Gruebl 02.05.16 14:13
heute wird schon wieder geblitzt, ohne das ich eine rechtmäßige Begründung für die 30er Beschränkung erhalten habe.
Josef Gruebl 06.04.16 13:01
nach meinen Pinweiß werde ich oft gefragt warum ich mich so vehement gegen die 30er Beschränkung wehre.
1. Der Zweckverband vor dem Errichten einer Messstelle zu deren Rechtmäßigkeitsprüfung verpflichtet ist.
2. Weil es hier nur um eine Einnahmequelle des Zweckverbandes handelt. Es werden regelmäßig Messungen durchgeführt, die an anderen Stellen zur Vermeidung von Gefahren sinnvoller wären. (siehe Unfallkarte der Polizei) Außerdem sollte der Zweckverband laut Bestimmungen nur Messungen an Gefahrenstellen vornehmen.
3. Weil es durch Beschränkung von 50 auf 30 zu keiner Lärmminderung des Fahrzeugs kommt, und sogar Autohersteller dies bestätigen. Außerdem befindet sich die Lärmquelle (Fahrzeug) fast 2 mal solange in der Beschränkung als bei Tempo 50, was besonders Nachts bei einzeln fahrenden Fahrzeugen zu höheren Lärmempfinden führt.
3. Die erforderliche Rücksichtnahme auch bei tempo 50 im §1 der StVO schon zur Geltung kommt.
Wolfgang Haserer 05.04.16 17:38
Vielen Dank für den Pinweis. Wir prüfen das Thema.

Liebe grüße aus der Redaktion.
Josef Gruebl 29.03.16 13:59
Weil zur temporeduzierung auf einen niedrigen Gang heruntergeschaltet wird
Jürgen Kindler 29.03.16 10:27
Wieso soll die Drehzahl bei Tempo 30 höher als bei Tempo 50 sein?
Das Gutachten möchte ich sehen.
Wie hoch die Drehzahl bei einem bestimmten Tempo ist, wird durch die Motorcharakteristik, den erforderlichen Kraftaufwand, die Übersetzung und letztlich durch den Fahrer (bzw. durch die Automatik) bestimmt.
Josef Gruebl 22.03.16 11:40
da das hochladen des Dokuments nicht funktioniert hir der Auszug:

VwV-StVO zu Zeichen 274 Zulässige Högstgeschwindigkeit

12 X. Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes dürfen nur nach
Maßgabe der Richtlinien fiir straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der
Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutzrichtlinien « StV) angeordnet werden. Zur
Lärrnaktions- und Luftreiııhalteplanung siehe Bundes-Immissionsschutzgesetz.