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30.11.17 09:52 2

Zuparken der Rosenheimerstraße vor der Ampel am Rathaus bis Höhe Möbel Krug

Grubholzer Straße 1, Kolbermoor
Die Rosenheimerstraße wird auf beiden Seiten vom Rathaus Kolbermoor Richtung Rosenheim (bis Höhe Möbel Krug ) so zugeparkt, daß ein sicheres Befahren teilweise nicht mehr möglich ist. Vor allem, wenn der Bus oder ein größerer LKW entgegenkommen. Wäre es möglich, die Rosenheimerstraße auf diesem Teilstück nur einseitig beparken zu lassen ? Dann wäre die Straße breit genug für den Verkehr und parken könnte man trotzdem (nur halt auf einer Seite). Bitte um Prüfung.
Werner Gmeiner 20.12.17 07:59
Zu diesem Thema muss ich grundsätzlich einmal die Fragen stellen, warum Anwohner ihre Kfz nicht auf Stellplätzen auf ihrem Grundstück abstellen, sondern auf öffentlichen Straßen. Diese sind doch in erster Linie zum fahren und nicht zum parken. Wenn man sich z. B. die Situation in der Filzenstrasse ansieht: Hier wird entlang des Gehsteigs von den Anwohnern geparkt, sodass ein zweispuriger Verkehr in diesem Bereich nicht mehr möglich ist. Stadteinwärts fahrende PKW werden genötigt, die durchgezogene Linie der Fahrbahnbegrenzung zu überfahren, um den entgegenkommenden Verkehr durchzulassen. Sollte nun ein Kind aus den angrenzenden Grundstücken auf den Streiten zwischen Fahrbahn und Zaun herauslaufen und von einem PKW erfasst werden, der diese durchgezogene Linie überfährt - wer wird wohl an dem Unfall schuld sein?
Friedrich-Ebert Straße, am Kanal entlang wird permanent geparkt. Hier wäre doch eine Einbahnregelung in Richtung flussabwärts sinnvoll.
Meiner Meinung nach sollten auf öffentlichen Straßen nur Besucher der Anwohner parken dürfen und Anwohner selber nur dann, wenn sie für die Benutzung Parkgebühren zahlen. Dann werden sich Eigentümer überlegen, ob sie auf ihrem Grundstück lieber parken oder rasenmähen wollen.
Redaktion Kolbermoor 30.11.17 11:27
Vielen Dank für den Pinweis, wir werden uns der Sache annehmen!
Redaktion Pinweis