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16.09.15 07:19 1 3

Anliegerstraße keine B15-Umfahrung

Pfunzener Weg 6, Schechen
Bereits vor einigen Monaten wurde über die Problematik berichtet, dass der Pfunzener Weg von Pfaffenhofen nach Rosenheim von vielen Autofahrern als günstige Alternative zur B15 benutzt wird. Der Pfunzener Weg ist eine Straße, welche für den Anliegerverkehr freigegeben ist, trotzdem befahren ihn in den Morgenstunden zur Rush-Hour (ca. 7:15 Uhr - ca 08 Uhr) dutzende Fahrzeuge, um dem stockenden Verkehr auf der B15 auszuweichen. Die Gemeinde äußerte, dass sie die Polizei mit Kontrollen beauftragt hat. Entweder finden diese nicht statt oder zeigen keine Wirkung, der Verkehr nimmt stetig zu. Vor kurzem wurde das Brückengeländer sogar umgefahren. Warum kann man nicht wie bei vielen anderen Anliegerstraßen, welche ausschließlich durch landwirtschaftliche Fahrzeuge genutzt werden, einen Sperrpfosten einsetzen, um den Durchgangsverkehr zu vermeiden??? Die einzige Anliegerin an diesem Weg ist eine alte Dame, welche kein Fahrzeug hat. Muss erst noch was schlimmes passieren? Der Weg dient u.a. auch als Schulweg.
M. P. 11.10.15 07:18
Die Antwort der Gemeinde Schechen stufe ich persönlich jetzt als "lächerlich" ein. Das Problem besteht nicht erst seit der Baustelle in der Schlößlstr. und wird auch nach Bauende dort weiter bestehen. Und das Argument dass dort Anliegergrundstücke erschlossen sind, welche für Einsatz und Rettungsfahrzeuge angefahren werde müssen können, ist noch lachhafter. Dort steht 1!!!! Haus, welches durch einen Sperrpfosten an der Brücke über den Bach von beiden Seiten angefahren werden könnte...maximal 15 m Fußweg von der Langenpfunzener Seite???!!! Und aus Gründen der angetragenen Verkehrssicherungspflicht sehe ich persönlich die Gefahr für Fußgänger und Radfahrer höher durch die widerrechtliche Benutzung, als die Gefahr, dass ein "Unberechtigter" in den nicht vorhandenen Straßengraben rutscht aufgrund des Ausbauzustandes der Strasse. Glaubt die Gemeinde eigentlich das, was sie schreibt????
Redaktion Rosenheim
06.10.15 12:08
Die Gemeinde Schechen hat uns folgendes mitgeteilt:
"Der Pfunzner Weg ist im Bereich der Bebauung als Ortsstraße und somit als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Aufgrund des geringen Ausbauzustandes der Straße wurde aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht, welche hier die Gemeinde trägt, die Befahrung auf den Anliegerverkehr beschränkt und entsprechend beschildert.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine bauliche „Sperrmaßnahmen“ auf öffentlichen Verkehrswegen nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig ist, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht zu behindern (vgl. § 32 StVO). Im vorliegenden Fall werden durch die Straße auch Anliegergrundstücke erschlossen, die auch für Einsatz- bzw. Rettungsfahrzeuge ungehindert angefahren werden müssen.
Der derzeitige Umfahrungsverkehr, aufgrund der gesperrten Schlößlstraße im Ortsteil Westerndorf St. Peter, begründet im Pfunzner Weg noch keine Notwendigkeit einer baulichen Sperrmaßnahme, die insbesondere durch die zeitliche Befristung (November 2015) sich ohnehin erledigt.
Zur Einhaltung der verkehrsrechtlichen Beschilderung wurde die Polizei gebeten zu den Stoßzeiten (7 bis 8 Uhr) entsprechende Kontrollen durchzuführen."
Redaktion Rosenheim
22.09.15 16:29
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